Transparenzregeln

Alle historischen Grenzmale, um die wir uns kümmern, sind öffentliches Eigentum. So ist es für alle Mitwirkenden und mich selbstverständlich, dass wir nicht nur verantwortlich damit umgehen, sondern uns auch freiwillig darauf verständigt haben, relevante Maßnahmen, die wir zu einem betr. Stein treffen müssen und auch Veränderungen wie Beschädigungen, Diebstahl, Verlust bei den verantwortlichen Stellen unmittelbar bekanntgeben bzw. mit diesen abstimmen. Dazu zählen insbesondere konservatorische Arbeiten, Neusetzungen oder auch Sicherstellungen.

Prof. h.c. Peter W. Hübner                                                             Bad Vilbel im Juni 2022